Landwirtschaftliche Inhaltsversicherung

 

Einbruch /Diebstahl (ED) versichern
Versicherungsschutz der Ernteerzeugnisse

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Versicherung von geschäftlichem Bargeld: hohe Bargeldbestände an Lohnauszahlungstagen!

Haben Sie an manchen Tagen sehr hohe Bargeldbestände? Wie können Sie sich schützen? Lesen Sie im folgenden Beitrag weiter: Einbruch, Diebstahl und Beraubung

Hier geht es auch zum Artikel des dlz agrarmagazin, erschienen im August 2015, im Bereich „Management & Märkte“, S. 120 – 122 : „Bargeld vor Langfingern sichern“.

 

1. Einbruch /Diebstahl (ED) versichern

 

Die Kriminalstatistik zeigt: Einbrüche und damit verbundene Diebstähle nehmen seit Jahren zu. Daher empfiehlt bvm regelmäßig in den Gesprächen vor Ort und in den Risikoabfragen zu Gebäude und Inhalt den gewünschten Versicherungsschutz auch hinsichtlich ED zu überprüfen und auf das vorhanden sein und die Benutzung der erforderlichen Sicherungen zu achten. Denn: In der Inhaltsversicherung ist der „einfache“ Diebstahl nach § 242 StGB nicht versichert. Versicherbar ist der Einbruchdiebstahl, der „schwere“ Diebstahl nach § 243 StGB, der z.B. ein widerrechtliches Eindringen in einen verschlossenen Raum, ein verschlossenes Gebäude voraussetzt. (Anmerkung: Über die Technischen Versicherungen (z. B. Maschinenversicherung) ist für die dort versicherbaren Gegenstände auch der „einfache“ Diebstahl versicherbar.)

Für den Einschluss des Einbruch – Diebstahl Risikos in die Landwirtschaftliche Inhaltsversicherung stellt bvm zwei Varianten bereit:

Beide Varianten sind höchst einfach zu bearbeiten und zu vereinbaren.

Variante 1 (Individuelle Summenermittlung):

Einschluss auf Basis der (Excel-) bvm Inventarliste zu Ihrem Betrieb: In der Spalte ED können die gegen ED zu versichernden Inventargüter individuell von Ihnen bestimmt werden. Die Prämie ermittelt sich aus der Summe der Einzelwerte. Es ist alles gegen Einbruch / Diebstahl (ED) versichert, was in der Spalte ED mit einem Wert bezeichnet ist. Zu- und Abgänge im Bestand werden durch Veränderungen der Liste mit Datumsangabe dokumentiert.

 

Variante 2 (pauschale Versicherungssumme):

Pauschaler Einschluss des Einbruch / Diebstahl (ED) – Risikos auf 1. Risiko:

Das bedeutet, dass ED-Schäden bis zu einer vereinbarten Schadenssumme (= maximale Leistung) von z.B. 50.000 EUR versichert sind, ohne dass das einzelne Inventargut bei Einschluss dieses Deckungsbausteins konkret benannt werden muss. Die jährliche Zusatzprämie für dieses Beispiel mit einem Selbstbehalt von 500 EUR liegt bei 150 EUR zzgl. Vers. Steuer.

Bei beiden Varianten sind im Schadensfall die gestohlenen Güter und ihre Werte zu belegen (Liste der gestohlenen Güter, die auch für die polizeilichen Ermittlungen erstellt werden muss). Natürlich müssen bei beiden Varianten die erforderlichen Sicherungen vorhanden und benutzt worden sein, da ansonsten kein „Einbruch“ – Diebstahl vorliegt und entsprechend keine Deckung besteht. Notwendige Sicherungen sind z.B.: bündige Zylinderschlösser mit nicht abschraubbarer Rosette oder Vorhängeschloss wie z.B. „Abus-Granit“ mit nicht abschraubbarem Bügel / Halterung. Je nach zu versichernden Werten können weitere / andere Sicherungen erforderlich sein.

 

Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl Ihrer Versicherungsvariante, bei Fragen zu Werten und erforderlichen Mindestsicherungen. Bei der Abwicklung eines Versicherungsfalles betreuen und begleiten wir Sie mit unserem umfassenden Schadensservice.

 

2. Versicherungsschutz der Ernteerzeugnisse

 

Vor der Erntezeit empfehlen wir Ihnen, jetzt die Versicherungswerte Ihrer Ernteerzeugnisse zu überprüfen. Dazu prüfen Sie die Richtigkeit der aktuell vertraglich vereinbarten Erntesummen auf Ihrem Versicherungsschein bzw. Ihrer aktuellen Inventarliste mit den Kontrakt- oder avisierten Erntewerten.

Darüber hinaus besteht für Ihre eingelagerten Ernteerzeugnisse neben der „Standard-Deckung“ für die Feuergefahr auch die Möglichkeit, eine Erweiterung auf die „Sorglos-Deckung“ zu vereinbaren, die dann auch Schutz für Schäden gegen Sturm und Hagel und daraus resultierende Mehrkosten- und Ertragsausfälle aufgrund Feuer und Sturm bietet.

Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl Ihrer Versicherungsvariante und bei Fragen zu Werten und Abwicklung eines Versicherungsfalles.

Nachfolgend die Bedingungen für die Versicherung von Ernteerzeugnissen:

Ernteerzeugnisse

 

Die Versicherung von Ernteerzeugnissen umfasst den gesamten jeweils vorhandenen Bestand an geernteten, noch nicht geernteten und zugekauften Erzeugnissen einschließlich Saat, ausgenommen Hackfrüchte und Obst, die sich im Freien befinden.

In der Versicherungssumme zu berücksichtigen sind die gesamten Ernteerzeugnisse einschließlich der älteren Bestände und des Zukaufs, ausgenommen Hackfrüchte und Obst im Freien, mit dem vollen Wert für die Zeit des ganzen Erntejahres, gleichgültig ob die Sachen in die Gebäude gebracht werden oder nicht.

Der Bestand an Ernteerzeugnissen zur Zeit des Versicherungsfalls ist durch ordnungsgemäß geführte Wirtschaftsbücher, durch Belege oder auf sonstige zuverlässige Weise nachzuweisen. Ist dies nicht möglich, dann wird höchstens der Betrag entschädigt, der sich ergäbe, wenn die Vorräte sich gleichmäßig vermindert hätten, und zwar bei Dreschfrucht und Stroh vom 1. September an täglich um 1/300, bei Futtergewächsen vom 1. November an täglich um 1/240.

Für die Wertberechnung sind die Erzeugerabgabepreise des nächsten Marktortes maßgebend, für Ernteerzeugnisse, die zur Fortführung des Betriebes zugekauft werden müssen, die Wiederbeschaffungspreise.

Der Preis für Saatgut ist nur für solche Ernteerzeugnisse maßgebend, die ausdrücklich als Saatgut durch eine zuständige Stelle anerkannt sind. Bei noch nicht geernteten Ernteerzeugnissen werden vom Erzeugerabgabepreis die ersparten Erntebergungskosten abgezogen.

Wertermittlung bei Lieferkontrakten: Hier ist der vereinbarte Preis je zu liefernder Einheit mit der vereinbarten Kontraktmenge zu multiplizieren.

 

Haben Sie Fragen? bvm Servicetelefon: 07276 – 96 66 60 oder schicken Sie uns eine Mail info@bvm-versicherungsmakler.de

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