Rechtsschutzversicherung mit bvm
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Rechtsschutz für Landwirte bzw. die Landwirtschaft

 

Im landwirtschaftlichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder angeblichen Verstößen gegen Cross Compliance Richtlinien der EU. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer passenden Rechtsschutz-Versicherung können Sie vorsorgen.

Die Rechtsschutzversicherung sollte auch um den Spezial-Straf-Rechtsschutz erweitert werden.

Hier ein Beispiel für den Spezial-Straf-Rechtsschutz:

 

Einem Forstwirt wird vorgeworfen, ein altes Fass mit Altöl im Wald entsorgt zu haben. Durch ausgelaufenes Öl war auch ein nahegelegener Bach verschmutzt worden. Die Rechtsschutzversicherung erteilte Deckungszusage und übernahm die Kosten der Verteidigung, des Gerichts und des Sachverständigen, der anhand einer chemischen Analyse feststellen konnte, dass es sich beim Öl um einen Schmierstoff handelte, der in der Industrie zum Einsatz kommt. Eine Verbindung zum forstwirtschaftlichen Betrieb des Beklagten konnte damit ausgeschlossen werden. Es erfolgte ein Freispruch.

 

Rechtsschutz im Enteignungsverfahren, ein Beispiel:

 

Eine Gemeinde plant eine Umgehungsstraße, die durch eines der Felder eines Landwirts führen soll. Als die Verhandlungen am angebotenen Kaufpreis scheitern, sucht die Gemeinde den Weg der Enteignung. Dagegen will der Landwirt sich wehren. Seine Rechtsschutzversicherung gewährt ihm Deckung.

Rechtsschutz für das Gewerbe

 

Welche Leistungen sind u. a. versicherbar?

• Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
• Verkehrs-Rechtsschutz
• Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
• Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
• Fahrer-Rechtsschutz
• Spezial-Straf-Rechtsschutz
• Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
• Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
• Forderungsmanagement (i. d. Reg. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)

 

Rechtsschutzversicherung für Unternehmenslenker („Manager-Rechtsschutz“)

 

Dieser spezielle Rechtsschutz ist vor allem für Geschäftsführer und Vorstände interessant. Beispielsweise fallen deren Arbeitsverträge nicht unter die Deckung eines Arbeits-Rechtsschutzes. Streitigkeiten könnten über einen Anstellungsvertrags-RS gedeckt werden. Auch persönliche Haftung eines Firmenlenkers kann über D & O und/oder speziellen Vermögensschaden-RS gedeckt werden. Der dritte Baustein des „Manager-Rechtsschutzes“ deckt die strafrechtliche Verfolgung der versicherten Person. Diese Sonderform der Rechtsschutzversicherung ist jedem Firmenlenker nur wärmstens zu empfehlen.

 

Finden Sie sich hier in unserer Übersicht bzw. unseren Beispielen? – Haben Sie spezielle Anforderungen?

 

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