Versicherung von Landwirtschaftlichen Zugmaschinen
– in Landwirtschaft, Agrar – Wirtschaft, Weinbau …

 

bvm Zusatzdeckung für Landwirtschaftliche Zugmaschinen
– Deckung für eingebautes Zubehör und Extras nach MTV

 

Schutz vor Diebstahl von teuerem Zubehör aus Schleppern.
Ausfalldeckung für fest eingebautes Zubehör An- und Einbauteile an LWZ auf der Basis einer Maschinenversicherung alsSubsidiärdeckung auf erstes Risiko – Leistungen anderer Versicherungen,
z. B. Kfz Teilkasko gehen vor.
Landwirtschaftliche Zugmaschinen (im folgenden LWZ) erfüllen heute sehr komplexe Aufgaben, die häufig in Verbindung mit modernster Elektronik, Vernetzung, Prozesssteuerung und Robotik erfüllt werden. Bei diesen Teilen und Systemen handelt es sich im Wesentlichen um Sonderausstattungen, die beim Kauf der LWZ erhebliche Zusatzkosten darstellen und bis weit in den 5 -stelligen EURO Bereich reichen können. Diese hochwertigen Teile sind immer häufiger begehrtes Diebesgut organisierter osteuropäischer Banden und führen zu Einbrüchen und Diebstählen in den Betrieben.

Lesen Sie hier weiter zum Nutzen der bvm Zusatzdeckung für Ihre Landwirtschaftliche Zugmaschine!

Die Informationen für Partnermakler befinden sich im bvm Partnermalerportal.

Was ist generell bei der Versicherung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen zu beachten?

  • Viele Versicherungsanbieter stufen Neuschlepper in die Schadensfreiheitsklasse 0 ein, was eine hohe Prämie bedingt. Gibt es hierfür Alternativen?
  • Enthält der Tarif nur einen Basisschutz, oder sind Lohnarbeiten z. B. über Maschinenring etc. mitversichert?
  • Wie ist die Höhe der Haftpflichtsumme für Sachschäden und Personenschäden?
  • Gibt es Schadensfreiheitsrabatte?
  • Wie sieht die Prämie bei höheren Selbstbehalten aus?
  • Gibt es die Möglichkeit, Schadensfreiheitsrabatte durch Rabatttausch auf neue Maschinen zu übertragen?
  • Sind Flottentarife für mich eine günstige Alternative?
  • Wie ist die Rückstufung bei einem Unfall?
  • Augen auf beim Kauf: Geld sparen durch ggf. Kauf eines Schleppers mit geringfügig niedriger kW-Stärke – weniger Versicherungsprämie?
  • Wird das Fahrzeug das komplette Jahr benötigt oder reicht ein Saisonkennzeichen? (bei Nichtnutzung Ruheversicherung für Haftpflicht und Teilkasko bestätigen lassen)
  • Vollkasko: was ist versichert, Zeitwert oder Neuwert?
  • Sind Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (BBB) mit eingeschlossen?
  • Vergleichen Sie die jeweils eingeschlossenen Leistungen gut miteinander! Hier kann es große Abweichungen geben!
  • Nehmen Sie mit Ihrer Maschine bei Veranstaltungen teil? Melden Sie es Ihrer Versicherung rechtzeitig und lassen Sie sich eine Deckung schriftlich bestätigen!
  • Bei neuen, ganz modernen Maschinen mit viel technischer Ausstattung wie Audio-, Navigations-, Videosystemen etc. prüfen Sie, ob der Wert Ihrer Kaskodeckung hierfür ausreicht!

Sehr viele Fragen, viele komplexe Sachverhalte – Fragen Sie doch uns, Ihren kompetenten und verlässlichen Versicherungsmakler!

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