Versicherungsschutz bei Einbruch, Diebstahl und Beraubung
Die Versicherung von geschäftlichem Bargeld
Mindestlohngesetz schafft gravierende zusätzliche Probleme
Der Schutz vor Einbruch, Diebstahl und Beraubung wird in Deutschland immer wichtiger. Die Anzahl der einschlägigen Delikte steigt seit Jahren an und es vergeht kein Tag ohne solche Straftaten. Nun wirft das Mindestlohngesetz bei personalintensiven Unternehmen mit ausländischen Aushilfskräften teilweise gravierende zusätzliche offene Fragen und Probleme auf, die wir verdeutlichen wollen, ohne jedoch für den falschen Leserkreis zu deutlich zu werden.
Direkt zum bvm Einbruch Diebstahl Rechner / bvm ED-Rechner! wenn Sie schon fertig gelesen haben ... oder zum Artikel im dlz agrarmagazin, August 2015, S. 120-122: "Bargeld vor Langfingern sichern: Bargeldversicherung".
Hohe Bargeldbestände an Lohnauszahlungstagen:
Auf Grund der Lohnauszahlungen, die in der Landwirtschaft meist als Barlohnauszahlungen an die ausländischen Arbeitnehmer erfolgen, ist in den betroffenen Unternehmen an den Auszahlungstagen eine größere Menge an Bargeld vorhanden.
Wurden die Löhne der Erntehelfer bisher zum großen Teil bei der Abreise des Arbeitnehmers ausgezahlt, so schreibt das Mindestlohngesetz (noch) vor, dass der Lohn eines Monats spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats ausgezahlt werden muss. Dies ist sowohl entgegen den Interessen der Unternehmen als auch der betroffenen Arbeitnehmer, die dann teilweise 2 Monatsgehälter ungesichert „unter ihren Kopfkissen bunkern“ oder am Körper mit sich tragen müssen. Bisher ließ man sich bei Bedarf kleine Beträge zum Bestreiten der Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts auszahlen, die dann mit der Endabrechnung vor Abreise verrechnet wurden.
Das Einbruch - , Diebstahl - und das Beraubungsrisiko steigt alleine schon aufgrund dieser Umstände an.
Dem Arbeitnehmer einen individuellen, sicheren Schutz für sein persönliches Bargeld zu gewähren ist quasi unmöglich.
Wird das Bargeld nach Auszahlung an den Arbeitnehmer dann von diesem an den Arbeitgeber zurückgegeben und infolge eines Verwahrungsvertrages vom Unternehmen verwahrt, haftet dieses dem Arbeitnehmer für das Abhandenkommen. Aber bereits der Weg des Bargeldes vom Bankinstitut zum Unternehmen lässt das subjektive Beraubungsrisiko mit jeder Wiederholung steigen, da von Monat zu Monat immer mehr Personen die Zahlungsströme im Unternehmen kennen.
Welche Lösungen gibt es? - Wie kann man sich schützen, wie versichern?
Das Geld direkt in der Bank an die Beschäftigten auszahlen, dort direkt wieder gegen Beleg in Verwahrung nehmen und dann bis zur Auszahlung mit den Verwahrbelegen im Schließfach deponieren, wäre eine ziemlich sichere und dem Mindestlohngesetz entsprechende Lösung, jedoch abseits jeglicher praktikablen Umsetzung (Dabei wäre noch zu prüfen, welche Versicherungssumme die Bank für die Bankschließfächer vereinbart hat).
Das sinnvollste und für alle Beteiligten Beste wäre, die Auszahlungen wie bisher durchzuführen was das praxisfremde Mindestlohngesetz jedoch verhindert. Fachleute vertreten mehrheitlich die praxisfremde Meinung, dass der Monatslohn ausgezahlt sein muss, bevor er wieder in Verwahrung gegeben werden kann. Mit der Option einer rechtlich abgestimmten Verwahrungsvereinbarung zu Beginn des Arbeitsvertrages für die Dauer der Arbeitszeit könnte die administrative Arbeit im Betrieb und das Risiko für alle Beteiligten um ein vielfaches reduziert werden. So bliebe nur der Zahlungsfluss am Ende der Arbeitszeit als Risiko.
Wie kann man das Risiko versichern?
Hierzu bietet sich für die Land- und Weinwirtschaft der zusätzliche Einschluss der Risiken Einbruch – Diebstahl (im folgenden ED) und Raub in die landwirtschaftliche Inhaltsversicherung an. Aufgrund der komplexen Risikolage gibt es hierzu umfassende Voraussetzungen und Obliegenheiten, deren Nichteinhaltung bis zum kompletten Verlust des versicherten Schutzes führen kann.
Beispiel für eine der bvm Lösungen: (Abhängig vom aktuellen Versicherer der Inhaltsversicherung)
1. Pauschale bvm ED-Versicherung mit Beraubungsschutz und Versicherung von Bargeld
Ist in Ihrer Inhaltsversicherung die pauschale bvm ED-Deckung mit einer Versicherungssumme von 50.000 € zu einer zusätzlichen Prämie von ca. 150 EUR jrl. oder mit einer Versicherungssumme von 100.000 € (ggfls. auch höher) zu einer Prämie von ca. 300 EUR jrl. jeweils zzgl. Versicherungssteuer eingeschlossen, dann schützt diese Ihre gesamte Betriebseinrichtung wie Maschinen, Möbel, Büro- und Werkstatteinrichtung, Werkzeuge, PC, Dekoration, Waren und Verpackungsmaterial gegen einen Schaden durch Einbruch Diebstahl, bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme. Das gestohlene Gut muss aus einem verschlossenen Raum (Tür mit nicht abschraubbaren Rosetten und Zylinderschloss oder mit einem sicheren Vorhängeschloss) entwendet worden sein.
Raub auf Transportwegen (innerhalb der BRD) je Einzeltransport ist bis 25.000 €, der Raub innerhalb des Versicherungsortes und des allseitig umfriedeten Versicherungsgrundstücks ist unabhängig von der gewählten pauschalen Versicherungssumme bis zu einer Höhe von 30.000 € mitversichert.
Bargeld unter einfachem Verschluss ist bis zu 2.000 € mitversichert. Das sich in einem verschlossenen Wertschutzschrank (mehrwandiger Stahlschrank mit Mindestgewicht von 300 kg) oder einem Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür befindliche Bargeld, ist bis zu einer Höhe von 20.000 € versichert.
Diese Summen sind ebenfalls unabhängig von der gewählten pauschalen Vers. summe beitragsfrei mitversichert.
Sollen höhere Beträge an Bargeld gegen ED oder Beraubung versichert werden, so ist eine Beratung mit dem Versicherungsspezialisten, unabhängig von der Art der abzuschließenden Versicherung unerlässlich.
Hier einige mögliche Beispiele für Anforderungen eines Versicherers an eine Beraubungsversicherung:
Für die Erhöhung der Versicherungssumme für Raub auf Transportwegen gelten u.a. folgende Obliegenheiten:
- über 25.000 €, Transport mindestens durch zwei Personen
- über 50.000 €, Transport mindestens durch zwei Personen und mit KFZ
- über 125.000 €, Transport mindestens durch drei Personen und mit KFZ
- über 250.000 €, Transport mindestens durch drei Personen, mit KFZ und unter polizeilichem Schutz
Ist der Transport mit KFZ vorausgesetzt, zählt der Fahrer nicht als eine der Personen, die den Transport durchführen (Für reine Geldtransport – Unternehmen gelten insgesamt andere Bedingungen).
Sollen höhere im Unternehmen gelagerte Bargeldsummen versichert werden, wird ein zertifizierter Tresor benötigt. Wird ein Bankschließfach genutzt, gelten auch hier Höchstversicherungssummen, die bei der Bank erfragt werden können. Eine Höherversicherung ist i. d. R. über die Bank möglich.
bvm Tipp: ein VdS zertifizierter Tresor ist erkennbar an der blauen Plakette an der Türinnenseite. Die Tresore unterscheiden sich u. a. durch Sicherheitsstufen, auf Grundlage derer der versicherbare gelagerte Höchstbetrag festgelegt wird. Die Sicherheitsstufe für den einzelnen Tresor ist in der Tresorbeschreibung und auf der blauen VdS Plakette vermerkt. Neben dieser Zertifizierung gelten weitere Voraussetzungen für die Platzierung, Montage und Verankerung der Tresore, die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind. So müssen z.B. Tresore unter 1.000 kg Eigengewicht entsprechend den Herstellervorgaben fest verankert sein um einen Abtransport des gesamten Tresors zu verhindern. Schauen Sie sich hierzu auch das Video zum VdS-Einbruchsschutz (am Beispiel des versuchten Aufbruches einer Tür an)
Je höher die Sicherheitsstufe umso höher ist der mögliche maximal versicherbare Wert im Tresor und umso günstiger die Versicherungskonditionen je versicherte 1000 EUR.
Die pauschale ED-Versicherung kann auf diese Art individuell erweitert werden. Unser bvm ED Rechner gibt Ihnen Anhaltspunkte zu den konkreten Versicherungsmöglichkeiten vom maximalen Versicherungswert je Tresortyp über die gewünschte Versicherungssumme bis hin zu einem unverbindlichen Beitragsansatz zzgl. Versicherungssteuer. Es gelten jedoch immer die konkreten Versicherungsbedingungen und die individuellen Vereinbarungen und Prämien im Rahmen der Beratung. Den bvm ED-Rechner finden Sie hier: bvm ED-Rechner
2. Individuelle ED-Versicherung mit optionalem Beraubungsschutz und optionaler Bargeld - Versicherung
Innerhalb der betrieblichen Inhaltsversicherung können die oben genannten Risiken und Gefahren auch individuell per Erweiterung versichert werden. Die Bandbreite kann von der Versicherung konkret benannter Güter des Inventars (alles, was nicht konkret benannt ist, ist nicht versichert) bis hin zur Komplettdeckung des gesamten Inventars reichen. Auch hier ist der individuelle Einschluss einer Deckung gegen Beraubung möglich.Für die jeweiligen Höchstversicherungssummen (Tresor, Beraubung) gelten die Werte des bvm ED-Rechners, der hier aufgerufen werden kann.
Ein unverbindlicher Beitragsansatz zzgl. Versicherungssteuer kann damit ebenfalls ermittelt werden. Es gelten jedoch immer die konkreten Versicherungsbedingungen und die individuellen Vereinbarungen und Prämien im Rahmen der Beratung.
3. Sonstige Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel auch bei Bargeldverwahrung berücksichtigen
Neben Einbrüchen und Beraubung können auch die „klassischen Gefahren“ wie Feuer, Sturm / Hagel, Leitungswasser Schäden an den Bargeldbeständen anrichten. Diese sollten bei der Abwägung des Versicherungsschutzes unbedingt beachtet werden. Gerade bei der treuhänderischen Verwahrung großer Bargeldbestände oder auch eigenen Bargeldes sollte hier gut abgewogen werden, da die betriebliche Liquidität aufgrund eines solchen Ereignisses nachhaltig geschwächt werden kann. Auch hierzu empfiehlt sich eine individuelle Beratung mit einem Versicherungsspezialisten.
Abschließende bvm Empfehlung: Gerade beim Umgang mit versichertem Bargeld sollte eine umfassende Dokumentation der Transaktionen und aktuellen Bestände zur Vermeidung von Regulierungsproblemen im Schadensfall selbstverständlich sein.