Managerhaftung: D & O, Strafrechtsschutz, Vertrauensschaden, Anstellungsvertrags-Rechtsschutz und Cyber-Risiken

Rechtsschutz als Unternehmer oder Manager

 

Als Firmenlenker stellt man besondere Ansprüche an Sie. Auch rechtlich befinden Sie sich in einer besonderen Situation, die mit dem Umfang einer normalen Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht abgedeckt werden kann. Speziell auf Ihren Bedarf abgestimmter Rechtsschutz löst das Problem und hilft Ihnen, Ihr gutes Recht zu bekommen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen kurz verschiedene Arten des Manager-Rechtsschutzes vor.

 

D&O Firmendeckung – Warum?

 

Jeden Tag müssen Sie als Führungskraft weitreichende Entscheidungen treffen. Treffen Sie eine Fehlentscheidung, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für Ihre Fehler in Haftung genommen werden.

Fotolia 61126054 FilmAb Kurzfilm zu D&O-Versicherungen

Strafrechtsschutz – betrifft mich nicht! Oder doch?

 

Man möchte sich gar nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt.

Beispiele aus zwei verschiedenen Branchen:
Elektroinstallation
Im Zuge einer Gebäudesanierung werden elektrische Leitungen neu verlegt. Durch eine nicht fachgerecht vorgenommene Isolierung kommt es zu einem Kurzschluss, der einen Brand auslöst. Dabei erleiden mehrere Bewohner des Hauses Rauchvergiftungen und Brandverletzungen. Gegen den Elektromeister leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und schwerer Brandstiftung ein.

Architekt/Architekturbüro
Die Freude eines Architekten über den erhaltenen Zuschlag eines ausgeschriebenen Schulhausumbaus hält nicht lange an, als die Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf gegen ihn ermittelt, einen leitenden Beamten des städtischen Bauamts bestochen zu haben.

 

Vertrauensschäden – Ich vertraue meinen Mitarbeitern uneingeschränkt! Wirklich?

 

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Dazu zählen beispielsweise Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage usw. Solche Schäden können die Existenz des Unternehmers vernichten.

Anstellungsvertragsrechtsschutz

 

Leistungen für Sie als Manager können hier z. B. sein:
Präventive Vertragsprüfung des Anstellungsvertrags, wenn dieser durch Nachtrag geändert wird oder aufgrund eines Unternehmens- bzw. Funktionswechsels neu geschlossen wird. Der präventive Beratungs-Rechtsschutz bei drohender Insolvenz, Inanspruchnahme bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaften oder der Fusion/Veräußerung des Unternehmens.

Cyberschutz – IT-Sicherheit als Chefsache! – In Zeiten von „WannaCry“ und weiteren Viren, Trojanern, Malware, Ransomware und vielem mehr …

Sie als Manager oder Unternehmensleiter sind in der Pflicht, was die Abwehr von Cyberkriminalität betrifft! Die Rechtsprechung vertritt in dieser Sache einen klaren Standpunkt: Wer z. B. durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes die Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u. a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU Datenschutz-Grundverordnung, § 202a ff StGB)!
Möchten Sie Ihr Unternehmen ernsthaft vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken schützen, müssen sowohl Eigen- wie auch Fremdschaden abgesichert werden. Die Versicherungswirtschaft hat entsprechend reagiert und passende Tarife entwickelt. Informieren Sie sich auf unserer separaten Cyber-Page!

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Video zu Cyber – Risiken

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