Gesund in die Insolvenz oder „Anleitung zum Weg ins Unglück“

Forderungsausfall und Insolvenzanfechtung

Sie gewähren einem Kunden mit vorübergehenden Liquiditätsproblemen freundlicherweise einen Zahlungsaufschub, der Kunde begleicht die Rechnung wie vereinbart im Rahmen des Zahlungsaufschubes und alle sind glücklich!

FALSCH! Mit diesem einmaligen freundlichen Entgegenkommen riskieren Sie vielleicht die Existenz Ihres Unternehmens – und dies über Jahre hinaus – zur Freude der Insolvenzverwalter bis zu 10 Jahre rückwirkend.

Es gibt viele wahre Geschichten von hilfreichen Unternehmern und ihren Problemen mit den unglaublichen Auswüchsen des deutschen Insolvenzrechts. Derartige Risiken können – auch rückwirkend – versichert werden. Die Deckung gegen Insolvenzanfechtung kann gesondert versichert werden. Sprechen Sie uns hierzu an!

Es gibt nur sehr wenige Unternehmen, die von diesem schwerwiegenden Problem nicht betroffen werden können (vereinfacht: Unternehmen, die noch nie der Verlängerung eines Zahlungsziels gegenüber einem Kunden zugestimmt haben). Hier ist dringend eine Gesetzesänderung erforderlich.

Bis zu dieser Änderung empfehlen wir Ihnen die Optionen der Forderungsausfallversicherungen mit dem Zusatzbaustein Insolvenzanfechtung. Die Deckung gegen Insolvenzanfechtung kann gesondert versichert werden. Gerne informieren wir Sie detailliert und besprechen mit Ihnen individuelle Lösungen zu diesem Thema. Rufen Sie uns an: 07276 – 96 66 60 oder schicken Sie uns eine Mail.

bvm – Kompliziertes einfach lösen

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